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Wenn Registrierung nicht (mehr) reicht: KVG-Vollerlaubnis und ihre Alternativen

Seminarbeschreibung

Das 3-stündigen LIVE-ONLINE-Seminar startet mit der Differenzierung zwischen registrierter und erlaubter Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die Teilnehmer erhalten in der Folge einen umfassenden Überblick der Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Vollerlaubnis in Bezug auf Personal und Organisation, Möglichkeiten der Auslagerung, das Erlaubnisverfahren und Folgepflichten („Leben unter der Aufsicht der BaFin“). Sodann werden Alternativen zur KVG-Erlaubnis besprochen.

Seminarinhalte

Grundsätzliches


Registrierung vs. Erlaubnis

  • Wofür reicht Registrierung?

  • Ab wann ist Erlaubnis erforderlich?


Umfang der Erlaubnis

  • Welche Fonds? OGAW-KVG, AIF-KVG, Offene/geschlossene Fonds, Publikums-/Spezialfonds


Inhalte eines Erlaubnisantrages und Anforderungen

  • Externe vs. Interne KVG, Rechtsformen, Anfangskapital, Eigenmittel

  • Geschäftsleiter: Anzahl, aufsichtsrechtlich geforderte Zuverlässigkeit und fachliche Eignung

  • Organisatorischer Aufbau, personelle Ausstattung, Arbeitsbereiche, Funktionen

  • Auslagerung Funktionen (z.B. Compliance, Revision) als Erleichterung zum Start?


Erlaubnisverfahren

  • Inhalte, Ablauf und Zeitrahmen

  • Inhaberkontrollverfahren


Nach Erlaubnis: „Leben unter der Aufsicht der BaFin“

  • Prozesse, Dokumentation

  • Sonderprüfungen


Service-KVG als Alternative?

Zielgruppe

  • Geschäftsleiter und Strategen mit der Fragestellung: - Registrierung, Erlaubnis oder Service-KVG - Erstantrag oder Erweiterung der Erlaubnis

Vorkenntnisse

  • Grundkenntnisse Investmentfonds

Seminardaten

25.4.2024 | 14:00-17:00 (Online)

9.10.2024 | 14:00-17:00 (Online)

Termine:

Seminardauer:

3 Stunden

Teilnehmerzahl:

max. 10

Seminarpreis*: 

490 EUR

*Preis zzgl. MwSt.

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